Dieser Beitrag richtet sich an die Eltern und es geht um’s Geld. Genauer gesagt nämlich um den Kinderzuschlag, kurz KiZ. Auf diesen bin ich in meinem vorherigen Beitrag über Entlastungen für Eltern schon kurz eingegangen. Ich wollte dem Thema aber noch einen eigenen Beitrag widmen.
Warum dieser Artikel? Was ist der Kinderzuschlag (KiZ) und wofür dient er?
Weil viele diese Leistung nicht nutzen, obwohl sie Anspruch darauf hätten! Weil ihnen diese Möglichkeit gar nicht bekannt ist. Das möchte ich ändern.
Elterngeld und Kindergeld ist euch sicher bekannt, oder? Aber wusstet ihr schon über den Kinderzuschlag Bescheid?
Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine staatliche Leistung zusätzlich zum Kindergeld und hilft Familien mit geringem Einkommen.
Der Kinderzuschlag wurde 2005 in Deutschland eingeführt, um Familien mit niedrigem Einkommen zu unterstützen und Kinderarmut vorzubeugen.
Und, falls jemand was böses denkt: Nein, es geht mir nicht darum, das Ausnutzen staatlicher Leistungen zu fördern. Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für arbeitende Eltern mit geringem Einkommen. Bezieher von Bürgergeld haben keinen Anspruch, mit Arbeit und Kinderzuschlag sollte man auch stets besser gestellt sein als rein mit Bürgergeld. Aber wenn jemand hart arbeitet, aber wenig verdient oder alleinerziehend ist und aufgrund der Kinderbetreuung schlicht nicht mehr arbeiten kann – warum soll derjenige aus falschem Stolz auf diese Hilfe verzichten? Aber viele wissen gar nicht, dass sie den Anspruch überhaupt haben.
Vielleicht erinnert sich manch einer ja um die Debatte zur Kindergrundsicherung, die ja durch das Scheitern der Ampelregierung vorerst auf Eis gelegt wurde. Idee der Grundsicherung war wohl bisher bereits vorhandene Leistungen zu bündeln und die Bürokratie bei der Antragstellung zu vereinfachen – so dass die Leistungen mehr Familien und Kinder erreichen, die grundsätzlich anspruchsberechtigt sind. Ich bin gespannt auf die zukünftigen Entwicklungen in dieser Hinsicht.
Aber wie bekommt man denn jetzt diesen Kinderzuschlag?
Der Kinderzuschlag muss bei der zuständigen Familienkasse (das ist die, wo man auch das Kindergeld beantragt hat), gestellt werden. Dies ist auch online möglich.
Wer hat Anspruch auf KiZ? Voraussetzungen im Überblick
Folgende Grundvoraussetzungen müssen erfüllt sein, um ggf. Anspruch auf KiZ zu haben:
- Es muss mindestens ein kindergeldberechtigtes unverheiratetes Kind unter 25 Jahren im Haushalt leben
- Es gilt ein Mindesteinkommen von 600 Euro Brutto für Alleinerziehende und 900 Euro Brutto für Elternpaare
- Eine allgemeine Höchsteinkommensgrenze gibt es nicht, diese wird immer individuell berechnet
- Man darf auch nicht zu viel Vermögen haben. Eine selbstgenutzte Immobilie gehört zum Beispiel ausdrücklich nicht zum anrechenbaren Vermögen. Gehört euch aber eine Wohnung, die Ihr vermietet, könntet ihr jedoch schnell die Vermögensfreigrenzen überschreiten
Einkommen, Vermögen und Haushaltsgröße
Der KiZ wird immer individuell berechnet, was es schwierig macht, allgemeine Höchsteinkommensgrenzen zu benennen. Dabei zählen sowohl das Vermögen und Einkommen der Familie, als auch die Anzahl der Haushaltsmitglieder und die persönlichen Wohnkosten.
Weiterhin können auch weitere Kosten, wie Fahrtkosten zur Arbeit, relevant sein, da diese auch bei der Ermittlung des persönlichen Bedarfs auch miteinbezogen werden. Solche Absetzbeträge solltet ihr also auf jeden Fall auch angeben! Es spielen für den Antrag und die Bewilligung des KiZ also ganz verschiedene Faktoren eine Rolle. Die Familienkasse berechnet anhand des im Antrags angegebenen Daten den persönlichen Bedarf.
Weiteres Wissenswertes zum Kinderzuschlag
- Der KiZ beträgt 2025 bis zu 297 Euro monatlich je Kind, auch dies wird individuell berechnet
- Wer Kinderzuschlag erhält, ist auch berechtigt für Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT), damit kann man zum Beispiel von Kita-Gebühren befreit werden oder kostenlose Nachhilfe für die Kinder in Anspruch nehmen, um deren Bildungschancen zu verbessern
- Entscheidend ist das Einkommen in den letzten sechs Monaten VOR der Antragstellung. Wenn ihr also vorher besser verdient habt und JETZT weniger Geld zur Verfügung habt, ein Nachteil, da ihr dann die sechs Monate warten müsst, sollte euer Einkommen als zu hoch angesehen werden. Andersherum könnt ihr aber noch KiZ beziehen, wenn ihr vor der Antragstellung unter eurer persönlichen Einkommensgrenze lagt, aber jetzt besser verdient, da auch hier auf das vergangene Einkommen geschaut wird 😉 Auch Einkommensverbesserungen während des aktuellen Bewilligungszeitraums gefährden nicht euren aktuellen KiZ-Bezug, solange der aktuelle Bewilligungszeitraum noch läuft
- Wird aber ein neues Kind in eure Familie geboren oder ein Familienmitglied zieht während des laufenden Bewilligungszeitraums aus, müsst ihr dies der Familienkasse melden
Tipps zur Antragstellung
Der Antrag kann online gestellt werden.
KIZ wird für jeweils sechs Monate bewilligt, d.h. alle sechs Monate muss ein neuer Antrag gestellt werden. Gab es keine wesentlichen Veränderungen beim Einkommen, Vermögen oder sonstigen Familienverhältnissen (zum Beispiel Geburt eines weiteren Kindes, Ein- oder Auszug von Familienmitgliedern o.ä.) kann auch ein Kurzantrag gestellt werden. Nach einem bewilligten Kurzantrag muss der nächste Folgeantrag aber wieder mit allen Nachweisen erfolgen.
Zugegebenermaßen kann die Antragstellung etwas bürokratisch sein, man muss viele Belege einreichen. Und dadurch, dass der KIZ immer individuell berechnet wird (beim Bezug von BafÖG etwa sind die Höchsteinkommensgrenzen neben dem Bafögbezug zum Beispiel etwas eindeutiger) ist es schwierig, pauschale Einkommensgrenzen zu nennen, weil es diese nicht gibt. Einen Antrag zu stellen bzw. zunächst einen möglichen Anspruch mit dem KIZ-Lotsen zu prüfen, kann sich aber bezahlt machen.
Selbst wer nur einen Euro Kinderzuschlag erhält, kann sich zum Beispiel von Kita-Gebühren befreien lassen. Allein das kann sich bei hohen Betreuungskosten also richtig lohnen! Auch weitere Leistungen aus dem Bildungs-und-Teilhabe-Paket lassen sich dann in Anspruch nehmen.
Bei der Antragstellung gibt es verschiedene Werbungskosten oder sonstige Aufwendungen, die abgesetzt werden können und so möglicherweise zu einem höheren Kinderzuschlag bzw. zur Anspruchberechtigung führen (da dann weniger von Eurem Gehalt angerechnet wird). Diese sollte man beim Antrag also auf jeden Fall mit angeben! Dazu gehören unter anderem:
- monatliche Beiträge für eine private Riester Rentenversicherung
- Fahrkosten zur Arbeit (Autofahrten oder Deutschlandticket)
- Kinderbetreuungskosten
- Mehrbedarfe für aufwändige Ernährung (bei Krankheit, Allergie zum Beispiel)
- Mehrbedarf für Schwangere
- Wenn ein Schwerbehindertenstatus vorhanden ist, solltet ihr dies auf jeden Fall auch angeben und den Nachweis über den GdB hochladen!
Wenn ihr Kinderzuschlag bezieht oder nun vorhabt, einen Antrag zu stellen: Schaut gleichzeitig auch nach Wohngeld. Die Antragsunterlagen dafür findet Ihr bei eurer jeweiligen Gemeinde/Stadt.
Kanntet ihr den KiZ schon oder wurdet bereits durch diesen unterstützt?
Falls Ihr den KiZ noch nicht kanntet und Euren Anspruch prüfen wollt, hier nochmal der Link zum KiZ-Lotsen und zur Antragstellung:
https://web.arbeitsagentur.de/kiz/ui/start